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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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Diese Bedingungen gelten bei der Lieferung von Ware und bei
Dienstleistungen |
§
1. Geltungsbereich, Abwehrklausel
Der
Verkäufer führt sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen
ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine
Vertragsbedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen
Abnehmern ("Kunden") finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn
bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird
und der Verkäufer diesen Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich
widerspricht.
§ 2. Auftragsannahme, Schriftform
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern wir nicht das
Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Schriftliche Aufträge
nehmen wir nach Wahl durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Ablieferung der bestellten Ware an. Mit Vertragsabschluß verlieren alle
vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit
sie nicht ausdrücklich von Verkäufer schriftlich bestätigt werden, ihre
Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich
schriftlich vereinbart worden sind. Der Verkäufer ist berechtigt, ihre
Produkte fortlaufend fortzuentwickeln. Geringfügige Abweichungen des
gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind dann zulässig, wenn
sie der qualitativen Fortentwicklung des Produktes dienen.
§ 3. Lieferung / Gefahrenübergang
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der
Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind. Verzögert sich die
Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen,
insbesondere wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so
verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur
Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern
solche Gründe über einen. Zeitraum von mehr als drei Monaten an, kann
der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten
Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide
Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.
Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt ab Lager. Die Gefahr geht
auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom
Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl
offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim
Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend
auch ROLF COMPUTERSERVICE mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu
können. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten für die Lieferung ab Lager zuzüglich
Verpackungs- und Versandkosten sowie Transportversicherung. Skonto wird
nicht gewährt. Die Versendung der Ware erfolgt grundsätzlich nur gegen
Vorkasse oder Nachnahme, sofern nicht schriftlich etwas Anderes
vereinbart ist. Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich
der Verkäufer vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. . nicht
auszuliefern. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen
aller Art ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Bei Überschreitung der Zahlungstermine sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen
Bundesbankdiskontsatz p.a. zu erheben. Einer gesonderten Mahnung bedarf
es dafür nicht. Wir sind nicht verpflichtet, die Höhe des uns
entstandenen Zinsschadens nachzuweisen. Dem Käufer steht aber der
Nachweis offen, daß uns ein niedriger bzw. kein Verzugsschaden
entstanden ist.
§ 5. Gewährleistung
Grundsätzlich richtet sich die Gewährleistung für unsere Produkte
nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 434 bis 448 BGB und §§ 474 bis
476 BGB). Sofern der Kunde Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels)
verlangt, stehen uns zwei Mängelbeseitigungsversuche zu.
Diese Regeln gelten nicht für Verträge mit Kaufleuten im Sinne des HGB,
für die der Warenkauf bei uns ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343
ff. HGB ist. Nur für diese Kaufleute gilt:
Die Ware ist unverzüglich zu untersuchen, § 377 HGB. Als unverzüglich
gelten nur solche Mängelrügen, die uns binnen fünf Werktagen nach
Ablieferung der Ware schriftlich zugehen, sofern der Mangel bereits bei
Ablieferung erkennbar war. Später auftretende Mängel sind ebenfalls
binnen fünf Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Werden
die Fristen überschritten, sind Gewährleistungsansprüche gegen uns
ausgeschlossen. Für uns ordnungsgemäß angezeigte Mängel leisten wir in
der Weise Gewähr, daß wir nach unserer Wahl die Ware entweder
nachbessern oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Im Übrigen stehen
Kaufleuten uns gegenüber keine Gewährleistungsansprüche zu.
Für alle Kunden gilt: wird uns Ware als mangelhaft zurückgesandt, die
sich nach Überprüfung durch uns als mangelfrei erweist, sind wir
berechtigt, die Kosten der Überprüfung der Ware mit pauschal 50,00 EUR
(einschließlich Mehrwertsteuer) sowie die angefallenen Transport- und
Versandkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der
Nachweis offen, daß uns ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
Wird der Kauf wegen Mängeln auf Verlangen des Käufers rückgängig
gemacht, steht uns für die Nutzung der Ware durch den Kunden eine
Nutzungsentschädigung in Höhe der in Ziff. 9 dieser AGB für die
Rücknahme von Ware bestimmten Sätze zu.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch Eingriffe in die
Geräte, unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Behandlung (auch durch
Benutzung nicht für den Benutzer lizensierter Software) oder durch die
Verwendung ungeeigneten Zubehörs entstanden sind. Bedienungs- und
Programmierfehler begründen keine Gewährleistungsansprüche; gleiches
gilt für Mängel, die auf dem Einsatz nicht bei uns erworbener Software
oder Hardware ruhen.
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, daß die überlassende
Software die vereinbarten Funktionen erfüllt. Vorraussetzung für die
Gewährleistung ist jedoch vertragsmäßige Nutzung. Die wirksame
Zusicherung von Eigenschaften muß in schriftlicher Form erfolgen.
Keine Gewährleistung übernimmt der Verkäufer dafür, daß die überlassene
Software den speziellen Erfordernissen des Käufers entspricht.
Bei Software gelten im übrigen die einschränkenden Lizenz und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers als ergänzend
vereinbart.
§ 6. Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere
wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von
Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus
unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dieses gilt nicht bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug. Eine Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn,
ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden.
In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dieses gilt
nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches
Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen
Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete
technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger
Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche
Sicherung unterläßt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten
notwendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage,
so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so
willigt er ein, daß wir zu Reparatur und Prüfzwecken seine gesamten
Daten ohne ihn darauf nochmal hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen
und ohne diese zu sichern- löschen. Für eine Datensicherung vor der
Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende
Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er
stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, daß auch
Orginaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen
sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß
Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert
werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle
Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein
Computervirus nachweislich durch uns ein Kundengerät übertragen worden
sein, so haften wir nur insoweit uns dieser Virus bekannt war und diesen
vorsätzlich verbreitet haben. Die Beweislast liegt beim Käufer. Der
Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall
zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die
durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.
§ 7. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises
verbleibt das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bei dem
Verkäufer.
Wiederverkäufer sind berechtigt, Produkte des Verkäufers im Rahmen ihres
üblichen Geschäftsbetriebes weiterzuvertreiben. Ein Recht auf
anderweitige Übereignung oder Verpfändung dieser Produkte besteht jedoch
nicht. Für die Sicherungsübereignung von Warenlager müssen deshalb die
Produkte des Verkäufers ausdrücklich ausgenommen werden. Werden
Pfändungen gegen die vertragsgegenständlichen Produkte ausgebracht, muß
der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen. Wird über das
Vermögen des Wiederverkäufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren
eröffnet oder wird der Wiederverkäufer zahlungsfähig, so erlischt seine
Berechtigung zum Weiterverkauf der Produkte des Verkäufers automatisch.
Der Verkäufer behält sich das Eigentums- und ein eventuell bestehendes
Urheberrecht an Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen, die dem
Wiederverkäufer überlassen werden, einschließlich der Kostenvoranschläge
und Unterlagen zu Preiskalkulationen etc. vor. Soweit solche Unterlagen
nicht zu Datenverarbeitungsprogrammen, zugehörigen Dokumentationen,
Programmbeschreibungen und Anleitungen gehören, für die eigene
vertragliche Regelungen bestehen, dürfen diese ohne schriftliche
Genehmigung des Verkäufers nicht vervielfältigt und Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
Im übrigen sind die Programme und sonstigen Unterlagen des Verkäufers
urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes
bedarf der besonderen Vereinbarung. In keinem Fall ist es gestattet,
Kopien anzufertigen oder dies Dritten zu ermöglichen. Ausgenommen
hiervon sind Endabnehmer, denen dies ausdrücklich vom Verkäufer
schriftlich gestattet wurde.
§ 8. Widerrufsrecht
(1) Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d BGB i.V.m. §§
355 ff BGB zu. Nach diesen Vorschriften ist der Kunde berechtigt, den
mit uns geschlossenen Kaufvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen
zu widerrufen, gerechnet vom Tag des Eingangs der Ware bei ihm. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung
oder der gelieferten Ware an uns. Die Widerrufserklärung bedarf keiner
Begründung und keiner Unterzeichnung durch den Kunden. Das
Widerrufsrecht erlischt sechs Monate nach Eingang der gelieferten Waren
beim Kunden.
(2) Wenn der Bestellwert der aufgrund eines Widerrufs zurückgegebenen
Ware 40,00 EUR nicht übersteigt, trägt der Kunde die Kosten der
Rücksendung. Im übrigen tragen wir die Rücksendungskosten in Höhe des
jeweils günstigsten Tarifs.
(3) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und
unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht
- bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind;
- bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
(4) Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Kaufleute im Sinne des HGB, für
die der mit uns geschlossene Vertrag ein Handelsgeschäft im Sinne der §§
343 ff. HGB ist.
§ 9. Rücknahme von Ware
Jeder Umtausch oder jede Rücknahme von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Lieferung von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt
worden sind. Sofern wir ausnahmsweise die vorgenannten Waren
zurücknehmen, sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu
verlangen. Die Nutzungsentschädigung beträgt bei Rücknahme (ab
Ablieferungsdatum) innerhalb von
einem Monat 30 %
zwei Monaten 40 %
drei Monaten 50 %
sechs Monaten 60 %
neun Monaten und mehr 70 %
des Kaufpreises. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht
ausgeschlossen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, daß uns ein
niedrigerer Schaden entstanden ist.
§ 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und sonstige Vereinbarungen
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit vereinbart,
der Geschäftssitz des Verkäufers.
Die Übermittlung von Erklärungen per e-mail oder per Telefax steht der
Schriftform gleich.
Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem
Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufer.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen dadurch nicht berührt. (Stand: 10.06.2003) |
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